Wissenswertes


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In den Rubriken "Wissenswertes" finden Sie eine Vielzahl von Informationen aus den Bereichen der Schadensabwicklung .

Haftpflichtschaden

Wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Fremden verursacht worden ist, dann handelt es hier um Haftpflichtschaden.

Wenn Person (A) der Person (B) einen Sach- und/oder Personenschaden zufügt, ist (A) gegenüber (B) zum Schadenersatz verpflichtet. Bei der Schadensverursachung durch ein Kraftfahrzeug tritt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung an die Stelle des Schadensverursachers bzgl. der Regulierung des Schadens. Diese Versicherungsgesellschaft übernimmt auch die Haftung neben dem Schädiger (BGB, StVG, StVO, VVG, AKB, PfIVG). Der Schaden muss innerhalb der bestehenden Fristen der zuständigen Versicherung gemeldet werden.


Kaskoschaden (Vollkasko)

liegt vor, wenn es sich um selbstverschuldete oder um mut- oder böswillig verursachte Fahrzeugschäden betriebsfremder Personen handelt.

Beim Kaskoschaden muss der Anspruchsteller mit seiner Versicherung abklären, ob sie mit der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen einverstanden ist. Dies kann der Sachverständige anstelle des Auftragsgebers mit der Versicherung selbst regeln.


Kaskoschaden (Teilkasko)

liegt vor, wenn es sich um durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Kurzschluss der Verkabelung, Haarwild oder Diebstahl hervorgerufene Schäden handelt.


unklare Schadensart

liegt vor, wenn die Rechtlage nicht eindeutig ist.

Die Abrechnung richtet sich nach der Schadensart. Die Feststellung der Schadensart ist sowohl für den Kunden als auch für den Kfz-Sachverständigen wichtig.